Basis-Informationen bei Wertpapieren

Auskunftsersuchen ausländischer Aktiengesellschaften

Gleichgültig, ob fremdstaatliche Wertpapiere von der Bank im Inland oder im Ausland angeschafftt, vertrieben oder asserviert werden: Die ausländischen Wertpapiere unterliegen dem Rechtsrahmen des Nationalstaates, in dem die Akquisition,

die Veräußerung oder die Aufbewahrung geschieht. Sowohl die Rechte und Pflichten wie nicht zuletzt die der Geschäftsbank konstituieren sich daher je nach der dortigen Rechtsstruktur, welche nicht zuletzt die Notifikation des Eignernamens einschließen mag. So sind z. B. Aktiengesellschaften häufig berechtigt oder sogar verpflichtet, über ihre Aktionäre Daten einzuholen.

Gleiches gilt auch regelmäßig für ausländische Kapitalmarktkontrollorgane, Wertpapierbörsen sowie andere zur Überwachung des Kapitalmarktes befugte Stellen. Im Hintergrund stehender Sinn dieser Auskunftsnachfragen staatlicher Stellen sind zum Beispiel Geheimnisträgerverdachtsfälle oder Sachverhalte der Börsennotierungs- und Marktpreismanipulierung.

Es handelt sich dieserfalls um Tatbestände, wie sie auch in Europa und Deutschland auf Ansprüchen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wie auch anderer Finanzmarktaufsichtsbehörden hin zu behandeln sind. Soweit das depotführende Geldinstitut hiernach im Einzelfall zur Auskunftsausgabe unter Bekanntmachung des Eignernamens verpflichtet ist, wird jener unterwiesen.

Wagnis der Eigenverwahrung

Für den Fall, dass Wertpapiere in Eigenverwahrung gehaltenwerden sollen, sollte bedacht werden, dass im Zustand des Untergangs solcher Urkunden, beispielsweise durch Brand oder Entwendung, für die Wiederherstellung der Rechte ein gerichtliches Gesuchsverfahren aufgenommen werden muss, welches beachtenswerte Kosten entfachen kann. Die Anschaffung der neuen Urkunden mag von der Eröffnung der ersten Maßnahmen bis zur aushilfsweisen Ausstellung etliche Jahre währen.

Du wirst so klein wie Dein steuerndes Begehren werden; und so groß wie Deine dominierenden Bestrebungen.

James Allen

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