Kapital zur kollektiven Disposition - Fonds

"Fonds" sind völlig generalisierend gesprochen Kapital zur kollektiven Disposition.

De jure und wirtschaftlich mögen jene Fonds sehr voneinander abweichend gestaltet sein. So mögen sich z. B. Investoren zu Personengesellschaften, z. B. einer KG, zusammentun, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln dezidierte Objekte zu kaufen bzw. zu erschaffen.

Je nach dem Fondsobjekt spricht man als nächstes z. B. von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmfonds.

Ungleichartig gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regelungen des Investmentgesetzes gültigkeit haben.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalinvestmentgesellschaft oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Geldgeber, um sie zufolge der Grundregel der Wagnismischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Anteilscheinen, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Ausführungsinstrumenten, Liegenschaft) anzulegen und fachgerecht zu verwalten.

"Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist damit der Name für die Vielfalt der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür käuflich erworbenen Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Erwerb von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Sondervermögen.

Ihr Anteil am Kapital des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den alles in allem begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (dem geheißenen Inventarwert), dividiert durch die Zahl der begebenen Anteilscheine.

Die Teilnahme an einem Investmentfonds hat hierbei für Sie Attribute eines kompetent gemanagten Depots. Über die reelle Investmentpolitik des einzelnen Fonds geben die jeweiligen Verkaufsprospekte und die Vertragsprämissen verbindliche Antwort.

Gib' ihm einen Fisch und er wird für den Tag etwas zu essen haben, bringe ihm das Fischen bei und er wird zeitlebens zu essen haben.

Chinesisches Sprichwort

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