Investentscheidungen

Die mit den vorbereitenden Funktionen der Investitionsentscheidung beauftragten Stabstellen (technische und kaufmännische) haben die Fakten und Ergebnisse zusammenzustellen und mittels folgender Kriterien zu inspizieren/bewerten:

1. Auf Rentabilität,
2. Auf Amortisationsdauer,
3. auf Vor-- und Nachteile der in keiner Weise oder schwer zählbaren Faktoren.

In einer subsumierenden Darstellung werden die Befunde dann den entscheidungstragenden Stellen vorgelegt (Investitionsausschuss, Unternehmensleitung).

Nach Müller-Hedrich bezieht sich die "... Entscheidungsprozesse bei komplizierten Investitionsvorhaben ... vorrangig auf die Anfertigung des Zielkatalogs, die Selektion und Darstellung der Projektalternativen und Mittel und deren Auswertung." Die Entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre baut auf der formalen Entscheidungstheorie auf, deren Schluss eine methodische Analyse des menschlichen Betragens ist, welches explizite Ziele unter der Mutmaßung wechselvoller realer Aktionsausweichlösungen optimal verwirklichen will.

Derzeit haben die verhaltenswissenschaftlichen Eingrenzungs- und Bescheidungsansätze für das entscheidungs-situative Gebaren von Menschen und Gruppen gezeigt, dass die "search and decision making processes" der Personen kritisch vom spezifischen Tun und Lassen der Entscheidungsträger dependent sind.

Additiv dazu haben auf Erfahrung beruhende Forschungen gezeigt, dass persönliche Zielvorstellungen wie beschrieben und "the inclination to see the universe" bei den Trägern von Auslandsinvestitionsentscheidungen von Entscheidungsbedeutung waren.

"...The choice to look abroad..." als Erstentscheidung für Investitionen im Ausland fällt am schwersten, dessen ungeachtet mit fortschreitender Internationalisierung der Firma die Hinwendung zum Ausland durchweg leichter wird. Unabhängig davon scheint die Geisteshaltung der Entscheidungsträger zu Auslandsinvestitionen von substanzieller Signifikanz zu sein:

"The position of the top chief of the company international investiture ... regulates the complete company's approach path to abroad investing. If the president or chairman of the board is interested in multinational finance, then the company is in all likelihood to be a substantial abroad investor. If he is not, the institution is unlikely to invest afield; or if it is an investor already, it is liable to hold back its abroad dealings."