Verwendungsblickwinkel bei Markennamen

Effizienz aus der Verknüpfung von Organisationsnamen und Produktnamen

Mithilfe der Zusammenstellung des Betriebsnamens mit einzelnen Produktnamen soll bewirkt werden, dass der Produzent mit seinem Renommee das neue Produkt gleichsam 'legimitiert', während die speziellen Begriffe dem Produkt einen maßgeschneiderten Charakter verleiht.

Bei dieser Planalternative spricht man vom ' Zusammenführungsgrundsatz ', da hierbei zwischen Organisationsnamen und Erzeugnisnamen eine enge Verbindung erfolgt.

Der mit diesem Plan beabsichtigte 'Berechtigungseffekt' für das neue Erzeugnis ist natürlich ausschließlich zu erreichen, für den Fall, dass das Unterfangen einen Goodwill aufzeigen kann. Entsprechend wie bei der Sortimentsmarkenstrategie müssen also ferner dieserfalls die mit einer engen Assoziation des neuen Fabrikates mit dem Organisationsnamen bedingten Risiken beachtet werden.

Das Kalkül der Warenzeichenausdehnung

Der Strategie der Markenzeichenausdehnung liegt im Ursprung eine reine Monobrandstrategie zugrunde:

Die 'Ausweitung' der Monomarke erfolgt hierdurch, dass um die originäre Produktmarken herum eine Vielfalt von Erzeugnissen aufgebaut wird.

Diese einzelnen Erzeugnisse sind nach Konsum- bzw. Verwendungsblickwinkel unterscheiden. Sie tragen den Monomarkenzeichen-Namen, ergänzt mittels produktspezifischer Bezeichnungen. Die Originalmarke hat dieserfalls die Funktion einer Spange, welche die einzelnen Artikel zu einer brandkonzeptionell geschlossenen Produktgruppe zusammenstellt.

Der Neuheitswert hängt von der Dimension ab, in dem das Erzeugnis Entwicklungen probater Aneignungs- und Konsumgewohnheiten hervorruft.

Betriebsneuerscheinungen sind demgegenüber solche Erzeugnisse, die in ihrer Formgebung schon auf dem Markt sind, aber von der Organisation bisherig noch nicht hergestell wurden. Vom Erzeugnismarkt aus beobachtet, handelt es sich hierbei bloß um eine weitere Variation zu den vorliegenden Problemlösungen. Für die Firma sind derartige Erzeugnisse neue Fabrikate, insofern sie im Erzeugnis- und Absatzsprogramm bislang keinen eigenen Vorgänger hatten.