Umtauschanleihen-was sie beachten sollten

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (gleichfalls exchangeable bonds geheißen) sind Schuldverschreibungen, die dem Besitzer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen.

Der Anleger erhält insofern nicht Aktien der Unternehmung, die die Obligation emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"

Traditionelle Optionsanleihen arbeiten analog wie Wandelobligationen: Auch sie enthalten ein Recht, normalerweise zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Erwerbung von Aktien oder ebenso anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögensgegenständen in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein verbriefen.

Dieser Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu vorab festgelegten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann ansonsten ein Barausgleich intendiert sein.

Die Optionsanleihe selbst wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe mag es demnach bis zu drei unterschiedliche Quotationen geben: nämlich jeweilig einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht kann sich nicht nur auf Aktien, stattdessen gleichfalls auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Option auf Obligationen oder auf fremde Währungen.

In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine erkorene andere Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put).

Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines ausdrücklichen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.