Entscheidungsgrundlagen für Investitionsentscheidungen

Es lässt sich bestimmen, "... dass das oft zitierte Gespür der so genannten Praktiker -es wird meist ohnedies nur zur Verschleierung und Camouflage fachlicher Schwächen benutzt - in Zeiten gehäufter Kapitalintensität und durchweg diffiziler zustandekommender Investitionsentscheidungen.

... keine ernsthafte Option zu vorurteilsfrei gehandhabten Wirtschaftlichkeitsberechnungen darstellen."

Schwarz ordnet binnen des Teils "Entscheidungsgrundlagen für Investitionsentscheidungen" nach den drei wichtigsten Ausgangspunkten:

1. Auf die Ermittlung der Rentabilität abzielende Investitionsrechnungen,

2. Amortisationsrechnungen,

3. Relevante sicher nicht oder schwer quantifizierbare Faktoren.

Die Maßgeblichkeit der dritten Entscheidungsgrundlage (nicht oder schwer zählbare Faktoren) sieht er darin fundiert, dass es Faktoren gäbe, die "... nach menschlicher Vorsorge die Wirtschaftlichkeit und/oder Zahlungsfähigkeit beeinflussen werden, die sich aber quantitativ nicht formulieren lassen."

Oder die nach menschlichem Evaluieren der Einträglichkeit und/oder Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht beeinflussen werden aber andererseits von einer guten Unternehmensführung als von Bedeutung betrachtet werden sollen, da die Unternehmungen außer Profitabilität und Bonität auch andere Zielvorstellungen nachgehen oder verfolgen sollten.

Solche nicht oder schwer abzählbare Faktoren sind exemplarisch: die Lärmerzeugung einer Anlage, die Potenzierung der Unfallgefahr bei der Maschinenhandhabung oder soziale Unruhe (betriebliche Befindlichkeit), Folgen der Öffentlichkeit (Bürgerinitiativen), Reaktionen des Mitbewerbs etc.

Investitionsrechnungen lassen sich in drei Gruppen aufteilen:

1. Statische Routinen

2. Dynamische Verfahren

3. Parallele Investitionsrechnungen

4. Risikoanalyse

5. Nutzwertanalyse

Das Registerskriterium für diese Prozeduren der Investitionsrechnungen ist das zur Applikation kommende Verfahren (in Anlehnung an die betriebswirtschaftlichen Theorien).