Tricksen bis zur Manipulation? III

Die Leistungen eines Kollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Richtschnur für die eigene Leistungsfähigkeit herhalten, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstkonzept an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstbewusstsein im Zaume, damit es nicht zur Hybris führt. Verfolgen Sie Ergebnise von denen Sie selbst überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.

Und letzten Endes, betrachten Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch fühlen der Promi sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar vermelden zu wollen, Sie seien der/die Beste. Überlegen Sie: es gibt allzeit eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich anfangs aufmerksam machen will. Es sind dies, das Grundregel von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat möglicherweise selbige beiden Prinzipien vor dem Background von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistungsabgabe und die andere Vertragspartei zu einer angebrachten Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung angemessenen Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen.

Ein Abkommen erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die abgemachten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden. Solche Beeinträchtigungen kommen oft vor, für den Fall, dass wir unserem Gegenüber dahingehend Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Überbringung, Zahlung, Qualität) erbringen, oder habe minimal den wahrhaftigen Willen oder Fertigkeit, die Gegenleistung zu erbringen. Ab und zu sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Vereinbarung verspricht und Leistung versichert, allerdings um also nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Vergleichbares, ist sowohl in Familien als auch unter Kollegen und bei geschäftlichen Einigungen an der Tagesordnung. Bei privaten Vereinbarungen ist es von Gewinn, den anderen um klare Tätigkeiten in Richtung der Abmachung zu bitten und gleichermaßen für Sie, betreffend Ihrer Zusagen. Bei dieser stufenweisen Handlungsweise leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung gehaltlos auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und prüfen, ob Sie auch brauchbar 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine ökonomische Abmachung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Kontrakt. Gewiss nimmt die Bedeutsamkeit, einen Rechtsvertreter zur Seite zu haben mit dem Wert der abgesprochenen Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung.

Man gibt Ihnen wenig Zeit hierfür und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben zurück oder wir treten vom Angebot zurück. Hier ist größte Wachsamkeit unvermeidlich, weil dies ist vielmals ein untrügliches Kennzeichen dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu unerläßliche Zeit einfordern.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, bevor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem begutachteten und unterzeichneten Kontrakt ab. Sofern Sie das nicht tun, laufen Sie Risiko, manipuliert zu werden und sich darüber exzessiv zu erzürnen.