Wagnisse bei Krediten

Prüfen Sie bei dem Geschäftsratschluss Ihre monetären Verhältnisse darauf, ob Sie zur Zahlung der Zinsen und bei Bedarf zeitnahen Rückzahlung des Kredits auch als nächstes in der Lage sind, falls anstatt der antizipierten Gewinne Verluste eintreten.

Im Einzelnen bestehen besonders folgende Wagnisse:

Wandlung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertdefizit des Depots vermittels Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Bonitätsmitteln, um die Deckungsrelation wiederherzustellen und andere Kreditkosten zu bestreiten (besonders Sollzinsen, welche vermittels der beliehenen Handelspapiere nicht besichert werden);

Verkauf der Depotwerte mit Schaden, soweit Nachschuss nicht stattfindet oder nicht zureicht;

Nutzbarmachung des gesamten Depotbestands bei Hinterlegungsfälligkeit;

Schuldigkeit zur Tilgung der Restbestandsschulden bei nicht ausreichender Einnahmen aus der Verwertung des Depots.

Auch bei einem Anleihendepot ist eine Beleih ung mit Risiken für Sie gepaart: Besonders bei langlaufenden Kreditbeanspruchung kann eine starke Steigerung des Kapitalmarktzinsniveaus zu Kursnachteilen führen, so sehr dass die dispogebende Einrichtung hinsichtlich Uberschreitung des Beleihungsgefüges sonstige Sicherheiten von Ihnen nachfordern kann. Sobald Sie diese Absicherung nicht beschaffen können, so ist das Geldinstitut eventuell zu einem Veräusserung Ihrer Depotwerte verpflichtet.

Ferner mögen steuerliche Wagnisse auf eine Kapitalanlage einwirken: Steuerveranschlagung beim Investor

Als Geldgeber, der auf Profit und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Behandlungen Ihrer Kapitalanlage beachten. Unter dem Strich ist der Nettogewinn für Sie von Relevanz, das heißt der Erlös nach Abzug der Steuern.

Kapitalerträgee sind einkommensteuerpflichtig. Informieren Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Behandlung zu Ihrer geplanten Disposition, und eroieren Sie, ob ebendiese Disposition auch unter dieser individuellen Blickrichtung Ihren privaten Erwartungen gerecht wird.

Dabei ist Ihr Steuerberater gut die akkurate Ansprechperson. Bitte bemerken Sie ferner, dass die steuerliche Prozedur bei Kursgewinn und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber abgeändert werden mag.

Where there is a will, there is a way.

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