Anleihen-Repackagings

Anleihen mit einer Zinsabgabe, welche sich an einem Wertpapierfond orientiert, sind Handelspapiere mit einer festen Periode, deren Aufzins und auf diese Weise auch Wertentwicklung von der Dynamik eines vom Emittenten festgelegten Aktienkorbs abhängt.

Es mag vorgesehen sein, dass für die Anfangszeit der Gesamtzeitspanne ein fester Zinssatz gezahlt wird, welcher über dem Marktpegel liegt, und erst die Aufschlagszahlungen bei der restlichen Laufzeit in ihrer Höhe an die Dynamik des Aktienfonds gekoppelt sind. Der Wertpapiernfond mag während der gesamten Periode beständig sein oder sich nach vom Emittenten gegebenen Merkmalen in der Zusammenstellung ändern.

Zur Bestimmung der Fortentwicklung des Aktienfonds mögen die enthaltenen Wertpapiere mit ihrer Wertevolution gleichwertig oder ebenfalls gemäß unterschiedlichen Kriterien berücksichtigt werden. Im Zuge dieser Strukturen ist die Höhe der Aufschlag und im Zuge dessen auch die Wertentfaltung der Obligation während der Ablaufzeit im Vorhinein nicht bestimmbar.

Zusätzliche strukturierte Kreditbeanspruchungen

Neben den klassischen Anleihe-Sonderformen in der Erscheinung von Wandel- und Optionskreditbeanspruchungen wie noch den verschiedenen Ausformungen innovativer, strukturierter Anleihen, wie sie Aktienkreditbeanspruchungen oder Anleihen mit indexorientierter Verzinsung darstellen, haben im Übrigen verschiedene Variationen "synthetischer" Anleihen Wichtigkeit erlangt. Ein Paradebeispiel dazu bieten die sobenannten Repackagings.

Repackagings versinnbildlichen, monetär betrachtet, die "(Um-)Verpackung" von, ggf. verbrieften, Ansprüchen in eine Anleihe.  Herausgeber der "synthetischen" Anleihe ist wiederholend ein gerade zu diesem Ziel gegründete Zweckunternehmung, welche typischerweise über kein erwähnenswertes Eigenvermögen verfügt. Wirtschaftliche Ausgangsebene für die Durchführung des in der synthetischen Anleihe verbrieften Zahlungsgarantie sind vielmehr alleinig die "erneut verpackten" Ansprüche an Dritte. Sie erzeugen die Geldströme, die dem Herausgeber der synthetischen Obligation zur Befriedigung der Anleihegläubiger angemessen.