Beleihung mit Risiken-Obligationsdepot

Untersuchen Sie bei der Geschäftsresolution Ihre ökonomischen Verhältnisse darauf, inwieweit Sie zur Zahlung der Zinsen und gegebenenfalls kurzfristigen Rückzahlung des Kredits auch danach in der Lage sind, falls statt der erwarteten Gewinne Verluste auftreten. Im Einzelnen bestehen namentlich folgende Fährnisse:

Wandlung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertverminderung des Depots mittels Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Bonitätsmitteln, um die Deckungsabhängigkeit wiederherzustellen und übrige Kreditkosten zu begleichen (besonders Sollzinsen, die mittels der beliehenen Papiere nicht besichert werden);

Veräusserung der Depotwerte mit Schaden, soweit Nachschuss nicht ergeht oder nicht ausreicht;

Verwendung des gesamten Depotbestands bei Hinterlegungsvaluta;

Verbindlichkeit zur Rückzahlung der Restschulden bei nicht hinreichender Ausbeute aus der Auswertung des Depots.

Auch bei einem Obligationsdepot ist eine Beleihung mit Risiken für Sie gekoppelt: Vornehmlich bei langlaufenden Anleihen kann eine starke Steigerung des Kapitalmarktaufschlagsniveaus zu Kursschwund führen, dergestalt dass die darlehengebende Bank betreffend Uberschreitung des Beleihungskontextes alternative Abdeckung von Ihnen nachfordern mag. Für den Fall, dass Sie diese Abdeckung nicht beschaffen können, so ist das Bankhaus etwaig zu einem Vertrieb Ihrer Depotwerte gezwungen.

Im Übrigen mögen steuerliche Unwägbarkeiten auf eine Kapitalanlage einwirken: Besteuerung beim Investor

Als Geldgeber, welcher auf Ausbeute und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Prozeduren Ihrer Kapitalanlage einplanen. Unter dem Strich ist der Nettoerlös für Sie von Signifikanz, d. h. der Profit nach Abzug der Steuern.

Kapitalprofite sind einkommensteuerpflichtig. Machen Sie sich sachkundig, vor einer Investition, über die steuerliche Verfahrensweise zu Ihrer beabsichtigten Anlage, und  stellen Sie fest, ob ebendiese Anlage ferner unter dieser abgesonderten Sichtweise Ihren persönlichen Erwartungen zureichennd ist.

Dazu ist Ihr Steuerberater wohl die richtige Anlaufstation. Bitte respektieren Sie ferner, dass die steuerliche Behandlung bei Kursgewinnmarg und Handelspapiererträgen vom Gesetzgeber verändert werden mag.

Manchmal mögen wir Probleme nicht dadurch lössen, indem wir die Ursache beseitigen, sondern indem wir einen vorwärstgerichteten Lösungsweg finden - auch wenn die Ursache bleibt.

Edward de Bono

You are here: Home Fundgrube Beleihung mit Risiken-Obligationsdepot