Produktbedingungen im Einzelnen-Zertifikate

Notation

Zertifikate werden entsprechend der Ausgestaltung in Stück oder in Prozent protokolliert. Bei Stücknotierung können lediglich ganze Stücke erworben werden. Ein Stück gleicht häufig 100 € (zur Effektenemission), teils gleichfalls 1.000 €.

Bei stück-dokumentierten Einzelaktienzertifikaten mag es ferner zutage treten, dass der Preis zur Auflage des Zertifikats sich an der Börsennotierung der unterliegenden Aktie ausgerichtet.

Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises

Folgende Faktoren verändern die Festsetzung des Ausgabepreises, welche in den jeweiligen Produktbedingungen bestimmt werden:

•    Ausprägung des Basiswerts;

•    Ausprägung evtl.er derivater Konstituenten des Zertifikats, welche in den Produktbedingungen im Einzelnen reguliert sind;

•    Verdienstspanne: Aufpreis auf den rechnerischen Wert, welcher vom Emittent nach freiem Befinden festgelegt wird und insbesondere Kosten für Strukturierung und Sales von Zertifikaten abdeckt;

•    gegebenenfalls festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder andere Entgelte.

Schlussendlich mag die Bank auf den so besiegelten Ausgabepreis weiterführend ein Aufgeld in Rechnung stellen.

Preisbestimmende Faktoren im Verlauf der Dauer

Der Preis eines Zertifikats wird von der Fortentwicklung des jeweiligen Basisergebnisses und der ausersehenen Konsistenz determiniert. Aber ebenfalls zusätzliche Aspekte wie die Wandelbarkeit, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung kommen in Frage.

Zu den Zusammenhängen, auf deren Prämisse der Market Maker im Anschlussmarkt die arrangierten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören im Besonderen:

•    der rechnerische Wert;

•    die Geld-Briefbandbreite (Spread): die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Anschlussmarkt setzt der Market Maker dependent von Angebot und Anfrage für die Anteilscheine und unter Ertragskriterien fest;

•    eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Gewinnspanne;

•    ein originär erhöhter Ausgabeaufschlag;

•    Entgelte/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Durchführungs- oder vergleichbare Gebühren nach Vorgabe der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzusetzen sind;

•    Erträge: gezahlte oder antizipierte Dividenden oder andere Erträge des Basisergebnisses oder dessen Bestandteile, sofern diese nach der Ausgestaltung des Zertifikats wirtschaftlich dem Begeber zustehen.

Der menschliche Verstand, einmal durch eine neue Idee erweitert, erreicht nie wieder seine ursprüngliche Größe.

Oliver Wendell Holmes

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