Effektenemission und Notation

Notierung

Zertifikate werden gemäß der Ausgestaltung in Stück oder in Von Hundert notier. Bei Stücknotierung können nur ganze Stücke gekauft werden. Ein Stück gleicht meistens 100 € (zur Effektenemission), teilweise gleichfalls 1.000 €. Bei stück-protokollierten Einzelaktienzertifikaten kann es auch zum Vorschein kommen, dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich am Kurs der zugrunde liegenden Aktie orientiert.

Einflussfaktoren des Emissionspreises

Folgende Faktoren wirken auf die Festsetzung des Ausgabepreises, die in den entsprechenden Produktbedingungen erklärt werden:

•    Wert des Basiswerts;

•    Ausprägung evtl.er abgeleiteter Bestandteile des Zertifikats, welche in den Produktbedingungen im Einzelnen geregelt sind;

•    Marge: Ausgabeaufschlag auf den arithmetischen Wert, der vom Begeber nach freiem Befinden festgesetzt wird und vor allem Kosten für Strukturierung und Verkauf von Zertifikaten abdeckt;

•    ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder weitere Entgelte.

Schlussendlich mag die Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich ein Agio fakturieren.

Preiskonstituierende Faktoren im Verlauf der Frist

Der Preis eines Zertifikats wird von der Realisierung des jeweiligen Basiswertes und der gewählten Struktur determiniert. Hingegen gleichfalls alternative Aspekte wie die Variabilität, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung sind von Bedeutung.

Zu den Mechanismen, auf deren Prämisse der Market Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören vor allem:

•    der rechnerische Wert;

•    die Geld-Briefbandbreite (Spread): die Spanne bei Geld- und Briefkursen im Anschlussmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Anfrage für die Anteilscheine und unter Ertragsgesichtspunkten fest;

•    eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Gewinnmarge;

•    ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag;

•    Entgelte/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Durchführungs- oder analoge Gebühren nach Leitfaden der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Ausschüttungsbetrag abzusetzen sind;

•    Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Basisergebnisses oder dessen Einzelteile, sobald diese nach der Ausgestaltung des Zertifikats wirtschaftlich dem Emittenten zustehen.

Don´t sweat the small stuff.

Richard Carlson

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