Notierung und Ausformulierung von Zertifikaten

Notation

Zertifikate werden entsprechend der Ausgestaltung in Stück oder in Prozent abgefasst. Bei Stücknotation können allein ganze Stücke besorgt werden. Ein Stück gleicht des Öfteren 100 € (zur Ausgabe), stellenweise gleichfalls 1.000 €.

Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten mag es gleichfalls vorkommen, dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich an der Börsennotierung der unterliegenden Aktie ausgerichtet.

Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises

Folgende Rahmenbedingungen beeinflussen die Definition des Ausgabepreises, die in den entsprechenden Produktbedingungen vereinbart werden:

•    Ausprägung des Basiswerts;

•    Wert potentieller abgewandelter Konstituenten des Zertifikats, die in den Produktbedingungen im Einzelnen reglementiert sind;

•    Marge: Agio auf den arithmetischen Wert, der vom Ausgeber nach freiem Einschätzungsspielraum festgesetzt wird und namentlich Kosten für Strukturierung und Absatz von Zertifikaten abdeckt;

•    ggf. festgesetzte und ausgewiesene Administrationsabgaben oder weitere Entgelte.

Schlussendlich mag die Bank auf den so entschiedenen Emissionspreis des Weiteren ein Agio berechnen.

Preiskonstituierende Faktoren während der Dauer

Der Preis eines Zertifikats wird von der Realisierung des jeweiligen Basiswertes und der ausgesuchten Konsistenz determiniert. Indes ebenso andere Aspekte wie die Veränderlichkeit, die Währung, Dividende/Ausschüttungen oder die Zinsentwicklung sind relevant.

Zu den Gegebenheiten, auf deren Prämisse der Market Maker im Sekundärmarkt die vorbereiteten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören speziell:

•    der arithmetische Wert;

•    die Geld-Briefspanne (Spread): die Bandbreite zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Papiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest;

•    eine im Ausgabepreis gegebenenfalls enthaltene Gewinnmarge;

•    ein ursprünglich erhöhter Agio;

•    Entgelte/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Vollzugs- oder analoge Gebühren nach Leitlinie der Produktbedingungen, die bei Valuta der Papiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind;

•    Erträge: gezahlte oder erwartete Gewinnanteile oder übrige Erträge des Basiswertes oder dessen Einzelteile, falls diese nach der Ausformulierung des Zertifikats unternehmerisch dem Emittenten zustehen.

Die Zukunft gehört denen, die an die Schönheit ihrer Träume glauben.

Eleanor Roosevelt

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