Übertragung - Besitzer -und Namensaktien

Besitzeraktien

Eigentümeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Eigentümer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formsachen realisierbar.

Namensaktien

Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Shareholders in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Dabei werden Name, Geburtsdatum, Postadresse und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.

Gegenüber der Firma gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre. Lediglich diese können deswegen grundsätzlich Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen.

Jeder Teilhaber kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Informationen verlangen. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktienbesitzer größtenteils direkt von der Organisation.

Ein Anteilseigner ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch verbuchen zu lassen. Er gilt anschließend aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Anteilseigner, was zur Folge hat, dass er weder Daten von der Institution noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Im Zuge dessen verliert er ebenso sein Stimmrecht.

Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Registrierung im Aktienregister keinesfalls abhängig. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktieninhaber zum Stichtag (geheißen: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und fördert in Relation mit einem elektronischen Transaktionssystem auch der Abwicklung von Transaktionen, demzufolge Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der BRD stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien begeben werden, für den Fall, dass der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; zusätzliche Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Organisation beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Anteilseigner des Weiteren an die Zustimmung der Firma gebunden ist.

Für die emittierende Firma sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Aktionärskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber keinesfalls oft vor.

Man sagt, ein Jahr im Internetgeschäft ist wie ein Hundejahr ... gleichzusetzen mit sieben Jahren eines Menschenlebens. Anders gesagt, es entwickelt sich schneller und schneller.

Vinton Cerf

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