Angebot und Nachfrage - Liquiditätswagnis

Volatilität

Die Börsennotierungen von Anteilscheinen weisen im Zeitverlauf Abweichungen auf. Das Maß dieser Schwankungen innert einer bestimmten Zeitspanne wird als Volatilität bezeichnet. Die Bewertung der Variabilität erfolgt mittels historischer Informationen nach charakteristischen statistischen Prozeduren.

Je höher die Wechselhaftigkeit eines Wertpapiers ist, umso prägnanter schlägt die Börsennotierung nach oben und unten aus.

Die Vermögensanlage in Anteilscheinen mit einer hohen Wechselhaftigkeit ist somit riskanter, aufgrund dessen, dass sie ein höheres Verminderungspotenzial mit sich bringt.

Liquiditätswagnis

Die Solvenz einer Investition beschreibt die Option für den Investor, seine Vermögenswerte persistent zu marktgerechten Preisen zu vermarkten.

Dieses ist typischerweise dann der Fall, für den Fall, dass ein Anleger seine Wertpapiere veräußern kann, ohne dass bereits ein normal großer Absatzauftrag zu auffälligen Kursschwankungen führt und allein auf offensichtlich niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.

Grundlegend sind Umfang und Tiefe eines Marktes gravierend für geschwinde und einfache Anteilscheintransaktionen:

Ein Markt besitzt Tiefe, wenn eine Vielzahl offene Absatzaufträge zu Preisen unmittelbar über dem herrschenden Preis im Markt existent sind und umgekehrt viele offene Erwerbsaufträge zu Preisen geradewegs unter dem aktuellen Börsennotierungsniveau.

Als weit kann ein Markt deklariert werden, sobald diese Aufträge nicht lediglich viele sind, stattdessen sich im Übrigen auf hohe Handelsfülle beziehen.

Angebots- und nachfragegekoppelte Zahlungsunfähigkeit

Für Widrigkeiten beim Kauf oder Vertrieb von Wertpapieren können enge und zahlungsunfähige Märkte verantwortlich sein. In vielen Fällen geschehen tagelang Notierungen an der Wertpapierbörse, ohne dass Umsätze erfolgen.

Für selbige Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Börsennotierung lediglich Angebot (Briefquotation) oder nur Nachfrage (Geldkurs).

Unter solchen Umständen ist die Realisierung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht prompt, nur in Teilen (Teilausführung) oder nur zu suboptimalen Bedingungen machbar. Darüber hinaus mögen hieraus höhere Transaktionskosten hervortreten.