Eigentümer -und Namensaktien

Eigentümeraktien

Eigneraktien lauten keineswegs auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Inhaber. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalitäten ausführbar.

Namensaktien

Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienbuch der AG eingetragen.

Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.

Gegenüber der Institution gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen also größtenteils Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren.

Jeder Shareholder mag von der Institution Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Informationen verlangen. Ankündigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner in der Regel unmittelbar von der Institution.

Ein Aktienbesitzer ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Organisation nicht als Anteilseigner, was zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Organisation noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Hierdurch verliert er ebenfalls sein Wahlrecht.

Das Anrecht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Eintragung im Aktienregister keineswegs abhängig. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Stichtag (benannt: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Verbindung mit einem elektronischen Transaktionssystem ferner der Abarbeitung von Transaktionen, demgemäß Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der Bundesrepublik stets dann in Gestalt von Namensaktien emittiert werden, sowie der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Anteilseigner zusätzlich an die Befürwortung der Firma gebunden ist.

Für die ausgebende Firma sind vinkulierte Namensaktien insofern von Vorteil, als sie die Übersicht über den Shareholderskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien jedoch nicht vielerorts vor.

Selbst wenn Du auf dem richtigen Weg bist, Du wirst überrollt werden, wenn Du einfach dort sitzen bliebest.

Will Rogers

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