Geldentwertung und Vermögensschaden - Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko beschreibt die Bedrohung, dass der Investor im Zuge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des existierenen Kapitals, zum anderen der tatsächliche Gewinn, der mit dem Besitz erzielt werden soll.

Effektivverzinsung als Orientierungsgröße

Tatsache ist: Eine Preissteigerungsrate von bspw. vier bis fünf Prozent pro Jahr würde in lediglich sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 V. H., in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldvermögens führen.

Als Geldgeber sollten Sie also auf die Realverzinsung achten: Darunter versteht man bei festverzinslichen Papieren die Abweichung zwischen der Gewinnspanne und der Inflationsrate. In den meisten Konjunkturlage- und Zinsphasen der Historie war in der Bundesrepublik bislang ein positiver Realzins bei Anleihen zu beobachten.

Berücksichtigt man hingegen darüber hinaus die Versteuerung der Entgelte aus Kapitaleigentum, so konnte nicht immerzu eine Kompensation des Kaufkraftentfalls erzielt werden.

Aktien als so benannte Sachwerte bieten gleichfalls keinen exakten Schutz gegen die Inflation. Der Grund dafür: Der Abnehmer sucht im Allgemeinen keineswegs den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert der Aktie.

Je nach Höhe der Inflationsrate und dem umgesetzten Ertrag in Form von Dividendenerlös und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) mag sich eine negative oder eine positive Effektivverzinsung ergeben.

Inflationsstetigkeit von Sachwerten im Gegensatz zu Geldwerten

Darüber, in welchem Ausmaß eine Disposition wertbeständig, das heißt zuverlässig vor Geldwertschwund ist, mag keine allgemeine Proposition getroffen werden. Langfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte überlegene Anlageergebnisse erzielten und dadurch wertpersistenter waren als Geldwerte.

Des Weiteren in den außerordentlichen Inflationen und Währungsadaptierungen nach den beiden Weltenbränden erwiesen sich Sachwerte beständiger als nominell gebundene Gläubigeransprüche. Mittendrin gab es durchaus längere Perioden, in denen vice versa Geldwertanlagen den Sachwertanlagen passender waren.