Möglichkeit der Eigentumsübertragung - Aktie

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Aktienbesitzer wird Teilhaber am Aktienkapital und angesichts dessen Mitinhaber des Gesellschaftskapitals.

Die folgenden Passagen behandeln die Aktien deutscher Firmen. Die Rechte, über welche Sie als Aktienbesitzer einer fremdstaatlichen Aktiengesellschaft verfügen, determinieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates.

Shareholder ist Teilhaber - keineswegs Gläubiger

Als Eigner einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Anteilschein - Geldgeber, stattdessen Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Daraus entspringen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, aber außerdem Pflichten.

Darunter ist vornehmlich die Pflicht zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu begreifen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag plus ggf. ein Aufpreis (Ausgabeaufschlag), beschränkt.

Nebenverbindlichkeiten sind bei determinierten Aktienarten möglich; sie müssen somit in der Aktienurkunde im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Dividenden und Valorisierungen

Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei Profitquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Börsennotierungsgewinne. Die Aktie ist aber ein Wagnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationserträge noch - überwiegend - Dividenden zugesichert werden.

Erfolgt gleichwohl eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen insgesamt ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist nicht gleich Aktie: Formgebungsmöglichkeiten bestehen für die emittierende Einrichtung vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Präsentation des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) ebenso wie hinsichtlich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausgestaltung betreffend der Übertragbarkeit determiniert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die ständige freie Verhandelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.

Aktivität an sich, so lange ich von deren Richtigkeit überzeugt bin, gibt mir Zufriedenheit.

Jawaharlal Nehru

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