Drei Rubriken eines Marktpartners

Marktpartner können in drei Rubriken eingeteilt werden. Es sind diese solche Individuen oder Einsatzgruppen, die als Partner der Organisation mit ihr in wirtschaftlicher Verknüpfung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Arbeitnehmer
Zulieferfirmen

Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Wettbewerber

Als Mitbewerber in engerem Sinn gelten all diese Firmen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedürfnisses feilbieten. Die Fabrikate haben analoge Eigenschaften oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autobauer unmittelbar mit anderen Produzenten von Autos.

Marktbegleiter im weiteren Sinngehalt treten speziell auf, falls es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Satisfaktion von Wünschen geht, die im Teilbereich des Repräsentations-, Bildungs-, Besserungs- und Bedeutungsstrebens liegen. Insofern rivalisieren  der Besuch von Schlemmerrestaurants, die Erwerbung fescher Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man dieserfalls von „ vollumfänglicher Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Inklusion der Firma in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Verknüpfungen zu Organisationen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Medien, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzhelfer

Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den individuellen Beteiligten und am mühelosen Fluss der Gegenstände im Verteilungsprozess beteiligt sind.

Als Beispiele für Absatzunterstützer sind zu bezeichnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Makler), Frachtführer, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungseinrichtungen.

Agenten

Zu diesem Punkt zählen der Kommerz und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Branche), Konstrukteure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Abnehmer und Verwender)