Aktie-Eigentumsübermittlung

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Shareholder wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftskapitals.

Die folgenden Textabschnitte behandeln die Aktien deutscher Firmen.

Die Rechte, über welche Sie als Aktionär einer landfremden Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Nationalstaates.

Aktienbesitzer ist Mitbesitzer - keinesfalls Kreditor

Als Eigentümer einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Anteilschein - Kreditor, sondern Mitinhaber der Organisation, die die Aktien ausgibt. Daraus entspringen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, indessen außerdem Pflichten.

Darunter ist insbesondere die Verbindlichkeit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu akzeptieren; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert zuzüglich gegebenenfalls ein Aufgeld (Agio), begrenzt.

Nebenobliegenheiten sind bei dezidierten Aktienarten möglich; sie müssen demzufolge in der Urkunde im Einzelnen bezeichnet werden.

Erträge: Gewinnanteile und Wertsteigerungen

Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei Erlösquellen: zum einen Gewinnanteilsausschüttungen, zum anderen Börsenkurserlöse. Die Aktie ist indes ein Eventualitätspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungserlöse noch - vornehmlich - Dividenden zugesichert werden.

Erfolgt gleichwohl eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen prinzipiell ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist nicht gleich Aktie:

Formgebungsmöglichkeiten bestehen für die ausgebende Organisation vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Beschreibung des Unternehmensanteils (Nominalwert/Stückaktien) sowie bezüglich der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung bezüglich der Übertragbarkeit dezidiert die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und beschränk ggf. die jederzeitige freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.

Gute Geschäftsinhaber schaffen eine Vision, artikulieren die Vision, bekenn sich leidenschaftlich zur Vision, und treiben sie unaufhörlich bis zur Vollendung.

Jack Welch

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