Auswahlmöglichkeiten- Umtauschanleihen

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (gleichfalls exchangeable bonds genannt) sind Schuldverschreibungen, welche dem Eigner das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Anleger erhält insofern nicht Aktien der Organisation, die die Schuldverschreibung emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"

Herkömmliche Optionsanleihen walten vergleichbar wie Wandelanleihen: Auch sie beinhalten ein Recht, in der Regel zum Bezug von Aktien, gleichwohl nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Beschaffung von Aktien oder gleichfalls anderen vertretbaren (handelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein zusichern.

Der Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Aushändigung des Optionsscheins zu vorweg festgelegten Konditionen beziehen; statt der Belieferung kann ferner ein Barausgleich intendiert sein.

Die Optionsanleihe selbst wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Rahmen einer Optionsanleihe kann es deswegen bis zu drei verschiedenartige Kursnotierungen geben: mithin jeweils einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls nur auf Aktien, stattdessen gleichfalls auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen.

In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung.

Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine auserkorene sonstige Obligation zu einem festgelegten Börsenkurs zu erkaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put).

Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines erkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.