Obligationsanleihen- Unmtauschanleihen

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (weiters exchangeable bonds bezeichnet) sind Anleihen, die dem Eigentümer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen.

Der Finanzier erhält demnach nicht Aktien der Organisation, die die Anleihe emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"

Tradierte Optionsanleihen walten verwandt wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beherbergen ein Recht, gewöhnlich zum Bezug von Aktien, aber nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Anleihe.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Anleger das Recht zur Anschaffung von Aktien oder außerdem anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Vermögensgegenständen in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein verbriefen.

Der Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu im Voraus determinierten Konditionen beziehen;

statt der Belieferung kann auch ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe per se wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe mag es daher bis zu drei verschiedene Börsenkurse geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs allein auf Aktien, statt dessen gleichfalls auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Wahlmöglichkeit auf Obligationen oder auf fremde Währungen.

In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine determinierte alternative Obligation zu einem festgelegten Börsenkurs zu erkaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen autorisieren zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines expliziten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.

Es ist erst dann vorbei, wenn es vorbei ist.

Yoggi Berra

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